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Arbeitsstruktur der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko |
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Die VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen treffen sich vier bis fünf Mal jährlich zum Informationsaustausch, zur Planung und Abstimmung gemeinsamer Aktionen. Zwischen den Treffen koordinieren wir unsere Arbeit telefonisch, über einen E-Mail-Verteiler und über persönliche Kontakte.
Darüber hinaus unterhält die Koordination ein Sekretariat in Stuttgart, in dem die Fäden aller Aktivitäten zusammenlaufen. Unsere Koordinatorin, Carola Hausotter, ist Ansprechpartnerin für mexikanische Partnerorganisationen, PolitikerInnen aus dem In- und Ausland, die Botschaften Mexikos und Deutschlands in beiden Ländern sowie für die Presse und die Öffentlichkeit im Allgemeinen.
Bei Fragen und Anregungen erreichen Sie die Koordinatorin unter: (hier Link zu Kontakt, dort finden sich folgende Informationen:
Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko Coordinación Alemana por los Derechos Humanos en México Blumenstraße 19 7082 Stuttgart Deutschland Tel.: 0049-(0)711 24 83 97 28 Fax: 0049-(0)711-24 83 97 22 Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Bürozeiten: Mo-Do 9.30-15.00 Uhr
Juristisch und formal ist das Sekretariat der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko als selbständiges Projekt an das Ökumenische Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V. in München angegliedert.
Die meisten Mitgliedsorganisationen tragen durch ihr ehrenamtliches Engagement zur Arbeit der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko bei. Finanzielle Unterstützung erfährt sie gegenwärtig durch Brot für die Welt/Diakonisches Werk, Bischöfliches Hilfswerk Misereor, Missionsprokur der Franziskaner, und Jesuiten, Adveniat sowie durch Spenden.
Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen möchten, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:
Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V. München Stichwort: Spende Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko Konto-Nr. 05 486 528 09 Postbank München BLZ 700 100 80
Alle finanziellen Zuwendungen sind steuerlich absetzbar.
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