Gemeinsame Stellungnahme europäischer Nichtregierungsorganisationen

Kein EU-Handelsabkommen mit Mexiko ohne vorherige Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung!

Angesichts der katastrophalen Menschenrechtssituation, der enormen sozialen Ungleichheit und des anhaltend hohen Armutsniveaus in Mexiko ist die Frage nach den sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen der „Modernisierung“ des EU-Mexiko-Handelsabkommens von höchster Relevanz. Die kirchlichen Hilfswerke Misereor und Brot für die Welt und das FDCL haben bereits im Mai 2017 in einer gemeinsamen Studie auf eine mögliche Verschärfung der Konflikte und sozialen Krise infolge der geplanten handelspolitischen Verpflichtungen im Bereich der Investitionen, des geistigen Eigentums und im Energiebereich hingewiesen.[1]

Von Seiten der Europäischen Union sind die möglichen Auswirkungen des Abkommens bislang völlig unzureichend untersucht worden. Daher begrüßen wir die Entscheidung der Europäischen Kommission, die potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen des Freihandelsabkommens in einem Sustainability Impact Assessment (SIA) umfassend untersuchen zu wollen. Zugleich ist es aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, dass das SIA erst zu einem Zeitpunkt beginnt, wo die Verhandlungen bereits kurz vor dem Abschluss stehen.

Beide Verhandlungsparteien haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie die Verhandlungen zum Globalabkommen bis Ende des Jahres 2017 zum Abschluss bringen wollen.

Dieses Vorgehen widerspricht in eklatanter Weise den eigenen Vorgaben der Kommission zur Durchführung von SIA und der erklärten Zielsetzung, dadurch eine bessere Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekten in den Verhandlungen zu ermöglichen.[2]

Entsprechend den Maßgaben der EU handelt es sich bei den SIA um unabhängige ex-ante Untersuchungen, die zeitnah nach Erteilung des Verhandlungsmandats durch den Rat der Europäischen Union an die Kommission, im Allgemeinen spätestens sechs Monate nach Beginn der Verhandlungen eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse in den Verhandlungsprozess einfließen.[3] Tatsächlich jedoch hat die Europäische Kommission die LSE Consulting erst im Oktober 2017 mit der Durchführung des SIA-Mexiko beauftragt. Das Verhandlungsmandat zur Modernisierung des Globalabkommens hatte der Rat der Kommission bereits im Mai 2016 erteilt. Seitdem haben insgesamt sechs Verhandlungsrunden stattgefunden. Die nächste Verhandlungsrunde soll vom 18.12. – 22.12.2017 in Brüssel stattfinden.

Das SIA soll sich nach Maßgabe der Kommission zudem auf einen breit angelegten Konsultationsprozess der relevanten Stakeholder in der EU und im Partnerland stützen. Das SIA soll dazu dienen, die Verhandlungsführer rechtzeitig auf die möglichen Auswirkungen der verhandelten Handelsmaßnahmen und mögliche Zielkonflikte aufmerksam zu machen und damit eine vernünftige Politikgestaltung unterstützen.[4] Der im Inception Report vom 5.12.2017 enthaltene Zeit- und Konsultationsplan sieht jedoch erst im siebten Durchführungsmonat, d.h. nach der Fertigstellung des Zwischenberichtes, vor Ort-Workshops im Partnerland vor. Die Ergebnisse des SIA sollen mit dem Entwurf des finalen Abschlussberichts nach insgesamt 10 Monaten vorgelegt werden.

Bleibt die EU-Kommission bei ihrem Verhandlungszeitplan, wäre somit grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Ergebnisse der Konsultationen und des SIA insgesamt die Verhandlungen im Sinne der Menschenrechte und der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) beeinflussen. Mangels vorheriger Untersuchung menschenrechtlicher Risiken entbehrt die Kommission somit der erforderlichen empirischen Grundlage, um die Anforderungen der Art. 3 und 21 des Vertrags von Lissabon zu erfüllen, wonach die EU auch in ihren auswärtigen Handelsbeziehungen die Menschenrechte achten und fördern muss.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir von der Kommission,

  • die Verhandlungen solange auszusetzen, bis die Ergebnisse des SIA vorliegen, damit menschenrechtliche und Nachhaltigkeitsrisiken in dem Abkommen angemessen berücksichtigt werden können;
  • bei der Durchführung des SIA einen breiten und transparenten Konsultationsprozess aller relevanten Stakeholder sicher zu stellen, insbesondere der Zivilgesellschaft und besonders benachteiligter und gefährdeter Gruppen, wie indigene Gemeinschaften und Verteidiger*innen der WSK-Rechte.

Den Rat der EU und die Mitglieder des Europäischen Parlaments fordern wir dazu auf,

  • gegenüber der Kommission eine Anpassung des Verhandlungszeitplans einzufordern, welche eine angemessene Berücksichtigung der Ergebnisse des SIA und der Verpflichtungen aus Art. 3 und 21 des Vertrags von Lissabon ermöglicht;
  • die Zwischenergebnisse der bisherigen Verhandlungen im Lichte der Ergebnisse des SIA unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu überprüfen und auf dieser Grundlage das Verhandlungsmandat vom Mai 2016 einer grundlegenden Revision zu unterziehen;
  • dem Abkommen ihre Zustimmung zu versagen, sofern die Ergebnisse des SIA bei den laufenden Verhandlungen nicht berücksichtigt wurden.

Gemeinsame Stellungnahme (577 KB)

Joint Statement (566 KB)

[1] Thomas Fritz, Derechos Humanos en el Olvido. La Renegociación del Acuerdo Comercial de la Unión Europea con México, Mayo 2017, https://www.fdcl.org/wp-content/uploads/2017/09/FDCL_MEX_ES08092017web.pdf

[2] Europäische Kommission: Handbook for trade sustainability impact assessment, 2nd edition, p. 11. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/april/tradoc_154464.PDF

[3] ebd., p. 11: “SIAs are launched soon after the Council of the European Union has formally authorized the Commission to enter into trade negotiations; in general, not later than 6 months after the start of negotiations, to ensure that the analysis can usefully feed into the negotiating process at a useful stage.”

[4] ebd., p. 21.

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