Die Folter in Mexiko stoppen

Menschenrechtsorganisationen fordern ein Ende der rechtswidrigen Praxis

Gemeinsame Pressemitteilung von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko und Misereor zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni

Aachen, Berlin, 22. Juni 2021. In Mexiko gäbe es keine Folter, erklärte der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador im Juli 2020. Berichte von Menschenrechtsorganisationen belegen das Gegenteil: „Es wird weiterhin systematisch gefoltert“, sagt Jorge Luis López vom Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas (Frayba) aus Chiapas. In dem südmexikanischen Bundesstaat registrierte Frayba 41 Fälle von Folter allein zwischen Januar 2019 und März 2020. Daran seien Angehörige des Militärs, der Nationalgarde und der Polizeikräfte beteiligt gewesen, die die Folter durchführten sowie Staatsanwält*innen, Richter*innen und weitere Beamt*innen, die diese deckten. „Folter verschwindet nicht dadurch, dass die Regierung es behauptet“, betont López. „Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und die Opfer entschädigt werden.“

In Mexiko dient Folter vor allem dazu, Geständnisse zu erpressen. Die Opfer werden mittels Foltermethoden wie Isolation, Todesdrohungen, Elektroschocks, Schlägen, Schlafentzug, Verweigerung von Nahrung und medizinischer Versorgung oder sexueller Gewalt gezwungen, sich selbst eines Verbrechens zu bezichtigen, auch wenn sie unschuldig sind. Das 2017 verabschiedete Anti-Folter-Gesetz sieht vor, in den Staatsanwaltschaften auf bundesstaatlicher Ebene eigene Einheiten einzurichten, welche die strafrechtlichen Ermittlungen in Folterfällen einleiten. Die Umsetzung verläuft jedoch schleppend. Im nördlichen Bundesstaat Chihuahua etwa hat die Misereor-Partnerorganisation Paso del Norte dokumentiert, dass zwischen Januar 2013 und Dezember 2019 insgesamt 1.028 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Folter eingeleitet wurden. Lediglich 16 der Fälle kamen vor Gericht. In nur neun Fällen wurden die Täter*innen verurteilt.

Als wichtiger Handelspartner Mexikos hat auch Deutschland eine Verantwortung. Das Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko aus dem Jahr 2000, das zurzeit überarbeitet wird, enthält nicht nur Vereinbarungen über Freihandel. Die Vertragspartner gehen auch die Verpflichtung ein, demokratische Prinzipien zu respektieren und die Menschenrechte zu schützen. „Die deutsche Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestags sollten in bilateralen Gesprächen auf die Defizite im Kampf gegen Folter und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko hinweisen“, sagt Betina Beate, Lateinamerika-Abteilungsleiterin bei Misereor. „Es darf nicht sein, dass sich der mexikanische Staat seiner Verantwortung entzieht.“

Ansprechpersonen:

Barbara Wiegard, Misereor, barbara.wiegard@misereor.de

Tobias Lambert, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko / presse@mexiko-koordination.de

Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ist ein Netzwerk von:

Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat, Amnesty International Deutschland e.V., Brot für die Welt, CAREA e.V., Initiative Mexiko, Mexiko-Initiative Köln/Bonn, México vía Berlin, Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR, Missionsprokur der deutschen Jesuiten, Missionszentrale der Franziskaner, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Pacta Servanda e.V., Partner Südmexikos, e.V., pax christi Kommission Solidarität Eine Welt, Promovio e.V., Welthaus Bielefeld e.V. und Zapapres e.V.

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