Deutschland und andere UN-Mitgliedsstaaten geben im Menschenrechtsrat wichtige Empfehlungen zu Straflosigkeit, Verschwindenlassen sowie dem Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen ab.
Berlin, 25. Januar 2024. Im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) vor dem UN-Menschenrechtsrat haben die UN-Mitgliedsstaaten Mexiko zum vierten Mal überprüft. Auf der gestrigen 45. Sitzung der Arbeitsgruppe (Working Group) bei den Vereinten Nationen in Genf berichtete die mexikanische Regierung über den Stand der Umsetzung der mehr als 260 Empfehlungen aus dem letzten Zyklus von 2018. Insgesamt 115 UN-Staaten stellten Fragen zur aktuellen Menschenrechtslage an die mexikanische Delegation und präsentierten neue Empfehlungen, darunter auch Deutschland.
„Wir begrüßen es, dass die deutsche Regierung ihre Sorge über die anhaltende Straflosigkeit, die Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen, das Verschwindenlassen, die gewaltsame interne Vertreibung sowie die geschlechtsspezifische Gewalt in Mexiko klar angesprochen hat“, erklärt Françoise Greve von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. „Ebenso begrüßen wir die Empfehlungen, eine kohärente Politik zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen zu schaffen, das Gesetz gegen Verschwindenlassen vollständig umzusetzen, ein Gesetz gegen interne gewaltsame Vertreibung zu verabschieden die Rechtsstaatlichkeit durch internationale Zusammenarbeit zu stärken.”
Im Anschluss an die Sitzung wird Mexiko nun Antworten auf alle Empfehlungen formulieren, die in einem „Addendum“ zusammengefasst werden. Etwa fünf Monate später nimmt der Menschenrechtsrat den vollständigen Abschlussbericht der Working Group sowie das Addendum in einer Plenarsitzung an. Bis zur nächsten Überprüfung 2028/2029 hat Mexiko Zeit, die Empfehlungen umzusetzen.
„Wir hoffen, dass Mexiko in der Umsetzung schnell Fortschritte macht“, betont Françoise Greve. „Die internationale Gemeinschaft und insbesondere Deutschland können hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie den Umsetzungsprozess begleiten und unterstützen.“
Das UPR-Verfahren (auf Spanisch Examen Periódico Universal, EPU) ist ein Verfahren des UN-Menschenrechtsrates, um die Menschenrechtslage in allen UN-Mitgliedsländern zu prüfen. Das Hauptziel besteht in einer Verbesserung der Menschenrechtssituation. Ein Zyklus zur Überprüfung der Menschenrechtslage dauert insgesamt etwa viereinhalb Jahre.
Sämtliche UN-Mitglieds- und Beobachterstaaten können sich an dem interaktiven Dialog beteiligen. Das UPR-Verfahren ist für zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen eine Gelegenheit, auf Menschenrechtsverletzungen und deren strukturelle sowie politische Ursachen aufmerksam zu machen und Empfehlungen zur Verbesserung zu formulieren. Mehr als 300 lokale, nationale sowie internationale zivilgesellschaftliche Organisationen und Netzwerke haben sich zum Colectivo EPUMx zusammengeschlossen. Im Vorfeld haben sie insgesamt 18 thematische Berichte zur Menschenrechtslage verfasst und beim UN-Menschenrechtsrat eingereicht.
Lesen Sie die Pressemitteilung als pdf
Weitere Hintergrundinformationen zum UPR-Verfahren finden Sie hier.
Ansprechperson:
Tobias Lambert, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko,
Tel: +49 (0)157 – 71 73 08 93 / presse@mexiko-koordination.de
Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ist ein Netzwerk von:
Lateinamerika-Hilfswerk Adveniat, Amnesty International Deutschland, Brot für die Welt, CAREA e.V., Initiative Mexiko (INIMEX), México vía Berlin e.V., Mexiko-Initiative Köln/Bonn, Misereor, Missionsprokur der deutschen Jesuiten, Franziskaner Helfen, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Pacta Servanda e.V., Partner Südmexikos e.V., pax christi Kommission Eine Welt, Promovio e.V., Welthaus Bielefeld, Zapapres e.V.