In Mexiko ist es trotz bestehender rechtsstaatlicher Institutionen bisher nicht gelungen, den massiven und systematischen Menschenrechtsverletzungen wirksam entgegenzuwirken. Keine Regierung hat die über 96-prozentige Straflosigkeit bei Gewaltdelikten gesenkt.
In den vergangenen Jahren setzte die Zivilgesellschaft wichtige Impulse für Reformen. Insgesamt hat sich dadurch zumindest die Gesetzgebung verbessert. Im Jahr 2017 wurden zum Beispiel Gesetze gegen Folter und Verschwindenlassen verabschiedet. In der Praxis unterbinden sie diese Verbrechen jedoch nicht.
Die seit Dezember 2018 amtierende Regierung unter Andrés Manuel López Obrador hat ebenfalls einige Vorschläge aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen. Mit der Einrichtung einer neuen Generalstaatsanwaltschaft unternahm die neue Administration Anfang 2019 einen entscheidenden Schritt. Erklärtes Ziel der Reform ist es, die Staatsanwaltschaft in eine unabhängige Institution zu überführen. Doch es bleibt dabei: Die Exekutive ernennt den Generalstaatsanwalt und beruft ihn ab – damit ist seine Unabhängigkeit nicht garantiert. In der konkreten Arbeit der Institution hat sich bisher nichts verbessert. Zivilgesellschaftliche Organisationen begleiten den Prozess kritisch und mahnen die Umsetzung der Reform an.
Andere Projekte der Regierung, wie etwa die Schaffung der militarisierten Polizei Guardia Nacional sowie der Einsatz des Militärs im Bereich der öffentlichen Sicherheit, leisten aus zivilgesellschaftlicher Sicht keinen Beitrag, um die Menschenrechtslage zu verbessern. Seit Jahrzehnten ist das Militär an schweren Menschenrechtsverbrechen im Land beteiligt. Damit rechtsstaatliche Prinzipien in Mexiko auch Anwendung finden, müssen die Forderungen der Zivilgesellschaft umgesetzt, Gesetze angewendet und Straftäter*innen effizient verfolgt werden.