Verschwindenlassen

Menschen werden festgenommen oder entführt und tauchen danach nicht mehr auf. Wenn der Staat beteiligt ist – sei es durch seine Sicherheitskräfte oder durch Unterlassung, weil er nichts dagegen unternimmt – dann spricht man vom Verschwindenlassen.
Das „Verschwindenlassen“ hat in Mexiko eine traurige Tradition: Bereits Ende der 1960er bis Mitte der 1980er Jahre, in der Zeit des sogenannten „Schmutzigen Krieges“, ließen staatliche Sicherheitskräfte Menschen verschwinden. Hintergrund war die Repression gegen Oppositionsbewegungen und Guerillagruppen.
Heute stellt das Verschwindenlassen in Mexiko eine massive und systematische Praxis dar. Im Jahr 2019 gibt es laut offiziellen Zahlen über 40.000 Fälle von Verschwindenlassen. In der deutschen und internationalen Politik ist spätestens seit dem Verschwinden von 43 mexikanischen Studenten bekannt, worauf mexikanische Menschenrechtsorganisationen seit vielen Jahren aufmerksam machen.
Von den Behörden alleingelassen müssen die Angehörigen der Opfer tagtäglich mit der Ungewissheit über das Schicksal der Verschwundenen zurechtkommen. Ob willkürlich festgenommen, entführt, gefoltert oder hingerichtet: Kaum ein Fall wird strafrechtlich verfolgt, kaum ein Opfer taucht wieder auf. Die Angehörigen kämpfen meist allein für die Aufklärung, gegen das Vergessen und für die Rückkehr in ein normales Leben.
Die Dramatik der vielen Verschwundenen und die niedrige Aufklärungsrate dieser Straftaten spiegelt die nicht funktionierende Rechtsstaatlichkeit in Mexiko wider. In der Außendarstellung des Staates wird das Verbrechen des Verschwindenlassens stattdessen häufig minimalisiert und der organisierten Kriminalität zugeschrieben.
Angehörigenverbände, Menschenrechtsorganisationen und internationale Organisationen erreichten, dass in Mexiko im Jahr 2017 ein Gesetz gegen das Verschwindenlassen verabschiedet wurde. Nach wie vor setzen sich sie sich dafür ein, dass es effektiv umgesetzt und mit entsprechenden finanziellen und operativen Mitteln ausgestattet wird. Ziel ist, die Suche nach den Verschwundenen zu verbessern und mit strafrechtlichen Ermittlungen zu verbinden.
Die 15 Mitgliedsorganisationen der Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko haben sich zum Ziel gesetzt, das Thema Verschwindenlassen mit all seiner Komplexität in die deutsche und europäische Öffentlichkeit zu tragen. Wir greifen die Anliegen der Angehörigen auf und wollen Politiker zum Handeln bewegen. Dies geschieht durch gezielte Lobbyarbeit, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Deutsche Menschenrechtskoordination hat eine Reihe von Veranstaltungen zu dem Thema organisiert und Informationsmaterial erarbeitet.

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