Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht am Beispiel von Rüstungsexporten nach Mexiko (Video)

Foto: Ohne Rüstung Leben

Deutsche Unternehmen, Politiker*innen und Aktivist*innen diskutieren seit Jahren über eine verbindliche gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die der bloß freiwilligen Unternehmensverantwortung ein Ende setzen soll. Noch in dieser Legislaturperiode könnte nun endlich ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden.

Im einer gemeinsamen Online-Podiumsdiskussion des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, Ohne Rüstung Leben und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte der Universität Tübingen sind wir am 9.Juli der Frage nachgegangen: Was bedeutet die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen?

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In unserem Ausschnitt der Veranstaltung spricht zunächst Dr. Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko über die Beteiligung deutscher Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen in Mexiko und beleuchtet dabei das Beispiel des illegalen Waffenexports der Firma Heckler & Koch.

Anschließend referiert Dr. Christian Schliemann vom ECCHR über die Missachtung der Sorgfaltspflicht durch deutsche Rüstungsfirmen und die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen.

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