Deutsche G36-Schnellfeuergewehre tragen zu schweren Menschenrechtsverbrechen in Mexiko bei. Dies hat das Urteil im Prozess gegen Heckler & Koch (H&K) vom 21. Februar 2019 eindrücklich belegt. Zwei ehemalige Beschäftigte des Unternehmens wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, nachdem das Stuttgarter Landgericht ihnen bandenmäßigen illegalen Waffenhandel mit Mexiko nachgewiesen hatte. Die Mitarbeiter*innen von H&K hatten die Endverbleibserklärungen bewusst manipuliert, um den Export der Waffen in nicht genehmigungsfähige Regionen Mexikos zu ermöglichen. Das Gericht ordnete zudem an, 3,7 Millionen Euro von der Firma einzuziehen. Dies entspricht dem gesamten Umsatz aus den illegalen Waffenlieferungen nach Mexiko.
Zwischen 2006 und 2009 hatte Heckler & Koch insgesamt 4.500 Sturmgewehre des Typs G36 in mexikanische Bundesstaaten wie Guerrero exportiert, in denen die Menschenrechtslage als besonders schlecht gilt. Dort kamen sie auch in der Nacht vom 26. September 2014 zum Einsatz, als die örtliche Polizei 43 Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa verschleppte, sechs Menschen tötete und während der Auseinandersetzungen 40 weitere Personen schwer verletzte. Der Fall ist bis heute nicht aufgeklärt.
Das Verschwindenlassen von Menschen gehört zu den massiven Menschenrechtsverletzungen in Mexiko. Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko verwies bereits vor dem Strafverfahren gegen die Firma Heckler & Koch auf den Zusammenhang zwischen Menschenrechtsverletzungen und dem illegalen Export deutscher Waffen in das Land.
Die Mitgliedsorganisationen des Netzwerks machten zu Prozessbeginn darauf aufmerksam, dass der deutschen Bundesregierung die prekäre Menschenrechtslage im gesamten Land zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens bekannt gewesen war. Die Exportbeschränkung der G36-Schnellfeuergewehre auf einige besonders konfliktive Bundesstaaten war auch damals aus menschenrechtlicher Sicht nicht haltbar. Vielmehr deutet die Verwendung der sogenannten Endverbleibserklärung darauf hin, dass eine vermeintliche Kompromisslösung gefunden werden sollte, um die Exporte zu ermöglichen.
Die Opfer, ihre Familien und die Menschenrechtsorganisationen in Mexiko haben den Prozess von Beginn an mitverfolgt. Der Bruder eines verletzten Studenten nahm an einer der mündlichen Verhandlungen als Zuschauer teil.
Die deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko spricht sich dafür aus, dass keine Rüstungsexporte nach Mexiko genehmigt werden dürfen, wenn ein Risiko besteht, dass sie dort für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden oder diese begünstigen. Das Netzwerk schließt sich den Forderungen nach verstärkten und systematischen Kontrollmechanismen über den Verbleib und die Nutzung von deutschen Waffenexporten durch deutsche Behörden an.